Geeignete Versicherungen für Wassersportler
Unfälle, die im Zusammenhang mit Kanus, Paddel- oder Ruderbooten geschehen, sind in der Regel von der abgesichert. Auch sind Unfälle mit fremden Segelbooten, die geliehen oder gemietet werden, von dieser Police gedeckt. Beim Surfen beziehungsweise Kitesurfen treten allerdings hinsichtlich des Versicherungsschutzes durch die Privathaftpflichtversicherung schon erste Uneinigkeiten auf. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden diese Sportarten mitversichert, andere hingegen schließen diese Gefahren gänzlich aus. Bevor Freizeit-Sportler also unbeschwert mit dem Gefühl richtig versichert zu sein in den Urlaub aufbrechen, sollten sie unbedingt informieren, ob die eigene Versicherung Deckungsschutz für Schäden mit Surf- und Kitebrettern offeriert und auch gegebenenfalls für Deckungsschutz sorgt.
Der Abschluss einer Wassersport-Haftpflichtversicherung ist bei größeren Wassersportfahrzeugen, wie beispielsweise Motorbooten, Segelbooten, Jetboot oder Segeljachten, sehr empfehlenswert und sogar notwendig. Schließlich werden von der privaten Haftpflichtversicherung Schäden, die mit motorisierten Wassersportgeräten zu Stande kommen, eindeutig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bezüglich der Deckungssumme in der Wassersporthaftpflichtversicherung muss beachtet werden, dass sie nicht unter 3.000.000 EURO liegen darf, denn wie auch bei allen anderen Formen von Haftpflichtversicherungen werden sehr hohe Deckungssummen veranschlagt, da auch die Kosten im Zusammenhang mit Personenschäden sehr hoch sind.
Viel wichtiger ist aber noch, dass es eine Versicherungspflicht gibt, sofern man mit motorisierten Wassersportgeräten in ausländischen Gewässern umher schippert. Des Weiteren nicht außer Acht zu lassen, ist die Tatsache, dass durch die Wassersport-Haftpflichtversicherung zwar Versicherungsschutz für alle Schäden an anderen Booten gegeben ist, jedoch nicht für das eigene und auch vorsätzlich entstandene Schäden werden nicht übernommen. Die Weiterleitung von Geldstrafen und Bußgeldern an das Versicherungsunternehmen funktioniert ebenfalls nicht.
Für die Versicherungsnehmer besteht allerdings die Möglichkeit gegen die Erstattung einer Mehrprämie immerhin Schäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstungsteilen innerhalb der Wassersportversicherung mitzuversichern. Solch eine Mehrprämie kann auch Schäden, zu denen es bei Trainingsfahrten und Wettrennen kommt, abdecken.
Posted: August 16th, 2008 under Sicherheit.
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